Pflegegrad 5 - Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
90 bis 100 Punkte
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Gilt auch bei vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen.